Pflegeberatung

Pflegeberatung

das unterschätzte Stiefkind

"Die Kasse hat geschrieben, dass wir so eine Beratung brauchen, sonst wird uns das Pflegegeld gekürzt", "...da kommt der Pflegedienst und kontrolliert, ob wir alles richtig machen"


Die Pflegeberatung (SGB XI §37.3) hat leider oft einen negativen, lästigen Beigeschmack. Leider.


Was ist eine Pflegeberatung? Wer braucht Sie? Was habe ich davon?


Jede Person, welche einen Pflegegrad hat, muss je nach Pflegegrad zwei- viermal im Jahr eine Pflegeberatung abrufen. Sollte dies vergessen werden, erinnert Sie Ihre Pflegekasse dann häufig per Post oder Telefon. Im schlimmsten Fall wird dann das Pflegegeld gekürzt. Wir haben die Zulassung und auch den Auftrag der Pflegekassen, Pflegeberatungen anzubieten und durchzuführen.


Eine Pflegeberatung hat grob gesagt zwei Aufgaben:
Kontrolle ob die Pflege fach- und sachgerecht durchgeführt wird durch die Pflegeperson und
Beratung (!) zur Pflege, Hilfsmitteln, Verbesserungsvorschläge und Höhereingruppierungen.


Na dies liest sich doch gut - eine kostenlose Beratung, gesponsert von der Pflegekasse!- und es wird noch besser, sie können doppelt so viele Beratungen abrufen, wie Sie müssen.

Beispiel: Pflegegrad 2 und 3: Pflicht: Zwei Beratungen; abrufbar zusätzlich zwei Beratungen = vier Beratungen pro Jahr.


Melden Sie sich noch heute für ein Beratungsgespräch - werden Sie Teil der "Sorgenfrei-Gemeinschaft".

Tipp

Wir erinnern unsere Kunden an alle Pflegeberatungstermine und halten Sie bei Veränderungen gerne auf dem Laufenden.

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